Häufig gestellte Fragen
Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 € (aktuell 42 €) monatlich haben Personen, die folgende drei Voraussetzungen erfüllen: Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor. Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen (nicht in einem stationären Pflegeheim). Die Pflege wird von Privatpersonen (Angehörige, Freunde, Bekannte) ganz oder teilweise durchgeführt.
Ja, der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 € (aktuell 42 €) monatlich besteht bereits ab dem Pflegegrad 1, sofern Sie zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden.
Ja, für Sie entstehen absolut keine Kosten. Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 € (aktuell 42 €) im Monat. Wir rechnen diesen Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Auch der Versand der Box ist für Sie kostenfrei.
Nein. Es gibt weder versteckte Gebühren noch vertragliche Bindungen im Sinne eines kostenpflichtigen Abonnements. Sie können die monatliche Lieferung jederzeit pausieren, anpassen oder komplett kündigen. Wir liefern nur, solange die Pflegekasse die Kosten bewilligt.
Der Prozess ist sehr einfach: Sie füllen den Antrag online aus oder senden ihn uns per Post. Wir leiten den Antrag an Ihre Pflegekasse weiter und holen die Genehmigung ein. Sobald die Genehmigung vorliegt, senden wir Ihnen monatlich Ihre gewünschte Pflegebox versandkostenfrei nach Hause.
Ohne einen anerkannten Pflegegrad (1-5) übernimmt die Pflegekasse leider keine Kosten für Pflegehilfsmittel. Sie müssen zunächst bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades stellen. Sobald dieser bewilligt ist, können Sie die Pflegebox beantragen.
Noch Fragen zu Ihrem Pflegegrad oder bereit, Ihre Pflegebox zusammenzustellen?